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15 Jahre krankgeschrieben – Nun muss die Lehrerin zur amtsärztlichen Untersuchung

15 Jahre krankgeschrieben – Nun muss die Lehrerin zur amtsärztlichen Untersuchung
Eine verbeamtete Lehrerin aus NRW war über 15 Jahre krankgeschrieben und verweigerte die amtsärztliche Untersuchung. Das Oberverwaltungsgericht entschied: Die Untersuchung muss erfolgen, die Lehrerin trägt die Kosten.

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