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Beim Kaffeetrinken verschluckt – Gericht sieht das als Arbeitsunfall

Beim Kaffeetrinken verschluckt – Gericht sieht das als Arbeitsunfall
Ein Vorarbeiter verschluckt sich bei einer gemeinsamen Besprechung am Kaffee, stürzt und verletzt sich. Ein Arbeitsunfall? Die Berufsgenossenschaft sagt nein – doch ein Gericht sieht dies anders.

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