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Eilantrag des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“ unzulässig

Eilantrag des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“ unzulässig
Das Bündnis „Hamburg Werbefrei“ muss bis nächste Woche 66.000 Stimmen für sein Anliegen sammeln. Gestört fühlen sich die Initiatoren dabei durch eine Werbekampagne von zwei Konzernen. Einen beantragten Stopp lehnte das Hamburgische Verfassungsgericht jetzt ab.

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