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Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Junge Polizistin feiert privat in Dienstkleidung – Kündigung zu hart?

Eine Kommissaranwärterin feiert auf einer privaten in Dienstkleidung. Das Polizeipräsidium Düsseldorf entlässt sie daraufhin aus dem Beamtenverhältnis. War die Kündigung zu hart? Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

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