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Gaza-Protestcamp darf zurück zum Kanzleramt – unter Lärmauflagen

Gaza-Protestcamp darf zurück zum Kanzleramt – unter Lärmauflagen
Hickhack um das Dauer-Protestcamp „Vereint für Palästina!“: Nachdem die Polizei das Camp wegen Lärm verlegt hatte, ordnet das Berliner Verwaltungsgericht nun an, dass es ins Regierungsviertel zurückkehren darf.

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