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Gerichtsentscheidung zur Eröffnung des Volksfests: 16-jähriger Gewalttäter darf Haaner Kirmes nicht betreten

Mit dem traditionellen Fassanstich hat die Bürgermeisterin am Freitagnachmittag die Haaner Kirmes eröffnet. Die Polizei teilte am Rande des Volksfestes mit, sie habe mehrere Betretungsverbote gegen Gewalttäter verhängt. Ein 16-Jähriger hatte dagegen geklagt – und vor Gericht verloren.

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