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„Nicht Vertreter irgendeiner politischen Richtung“

„Nicht  Vertreter irgendeiner politischen Richtung“
Streit um die Besetzung des höchsten deutschen Gerichts ist nicht ganz neu. Schon zweimal gaben Kandidaten nach öffentlicher Diskussion auf. Dabei formulierte der Bundesjustizminister schon 1955 das sinnvolle Grundprinzip.

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