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Oberverwaltungsgericht NRW: Eltern können keine Versetzung von Mitschülern einklagen

Oberverwaltungsgericht NRW: Eltern können keine Versetzung von Mitschülern einklagen
Die Schule bestimmt, welche Maßnahmen nach einem Vorfall zwischen Schülern ergriffen werden – die Eltern eines Opfers haben darauf keinen Einfluss. Eine entsprechende Beschwerde wies ein Gericht zurück.

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