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Rundfunkvielfalt: Wenn Einseitigkeit zur Gefahr für die Demokratie wird

Rundfunkvielfalt: Wenn Einseitigkeit zur Gefahr für die Demokratie wird
Das Bundesverwaltungsgericht betont die Pflicht des Rundfunks zu Vielfalt. Ein Verstoß könnte die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gefährden.

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