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Urteil des BGH: Vermieter haftet bei Sturz auf eisglattem Weg

Urteil des BGH: Vermieter haftet bei Sturz auf eisglattem Weg
In ein paar Wochen steht diese Frage wieder an: Wer streut die Wege, wenn Glatteis droht? Der BGH hat nach der Klage einer Hessin klargemacht, dass es für Vermieter teuer werden kann, wenn der Winterdienst nicht klappt.

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