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Arbeitsmarkt: Ärger über Sozialabgabenpflicht auf Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtdienste

Arbeitsmarkt: Ärger über Sozialabgabenpflicht auf Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtdienste
Für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit erhalten Beschäftigte Zuschläge. Verdienen sie mehr als 25 Euro pro Stunde, werden darauf Sozialabgaben fällig. Und diese Grenze wurde seit 2007 nicht angepasst.

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