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Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Urteil: BGH bestätigt Einziehung von Tatlohn

Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Urteil: BGH bestätigt Einziehung von Tatlohn
Mit Cum-Ex-Aktiendeals wurde der Fiskus um Milliarden geprellt. Im Urteil gegen Schlüsselfigur Hanno Berger ordnete ein Gericht die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatlohn an. Der BGH stimmt zu.

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