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Schlechter Service im Zug: Kein WLAN, kein Bistro — werden Bahn-Kunden bald entschädigt?

Schlechter Service im Zug: Kein WLAN, kein Bistro — werden Bahn-Kunden bald entschädigt?
Bei Verspätungen erstattet die Deutsche Bahn Reisenden einen Teil des Fahrpreises. Aber nicht, wenn das Bordrestaurant zu ist oder das WLAN nicht funktioniert. Die Bundesländer drängen nun darauf, auch in solchen Fällen gesetzliche Ansprüche für Passagiere zu prüfen.

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