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Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab

Die Frage, ob Deutschland Familien mit Kleinkindern nach Italien abschieben darf, bleibt zunächst offen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sechs parallele Verfahren zu dem Themenkomplex am Donnerstag aus. Es wartet auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in der es ebenfalls um Italien geht. (Az. 1 C 24.24)

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