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Änderung ab dem 1. Mai: Fürs Türen Offenhalten in der U-Bahn droht nun ein Strafgeld

Änderung ab dem 1. Mai: Fürs Türen Offenhalten in der U-Bahn droht nun ein Strafgeld
Schließende Tram- oder U-Bahn-Türen offenzuhalten könnte teuer werden. Die BVG verhängt dafür ab sofort Geldstrafen in Höhe von 50 Euro. Das Unternehmen will Türschäden verhindern.

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