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BMI: Asylverfahren in Drittstaaten rechtlich möglich - Aber Hohe Kosten und Hürden

BMI: Asylverfahren in Drittstaaten rechtlich möglich - Aber Hohe Kosten und Hürden
Eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder Transitländer ist nach einer durch das Bundesinnenministerium veranlassten Prüfung grundsätzlich rechtlich möglich - sie ist jedoch mit hohen praktischen Hürden und Kosten verbunden. Entscheidend bei Kooperationen mit Drittstaaten sei daher "ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union", folgerte die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die den Bericht am Sonntag vorlegte.

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