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Bundesregierung sieht Zurückweisungen durch deutsches und EU-Recht gedeckt

Die Bundesregierung sieht die verstärkten Kontrollen und auch Zurückweisungen von Geflüchteten an deutschen Grenzen durch nationales und europäisches Recht gedeckt. Regierungssprecher Stefan Kornelius verwies am Montag in Berlin auf Artikel 18 des deutschen Asylgesetzes, der solche Zurückweisungen zulasse. Dieser sei wiederum "eingebettet" in Artikel 72 der europäischen Verträge.

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