cupure logo
trumpgegenberlinmerzmuskmehrneueeurohatunfall

Bundessozialgericht: Kein Grundrentenzuschlag mithilfe freiwilliger Beiträge

Bundessozialgericht: Kein Grundrentenzuschlag mithilfe freiwilliger Beiträge
Bei der 2021 eingeführten Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Pflichtbeitragszeiten. Zeiten mit freiwilligen Beiträgen bleiben außen vor, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 5 R 3/24 R)

Kommentare

Aktuelle Nachrichten