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Bundesverfassungsgericht: Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht: Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig
Mit spätestens 70 Jahren müssen Notare aus dem Amt scheiden. Ein Jurist aus Nordrhein-Westfalen wollte weitermachen und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Nun kommen Änderungen – aber nicht für hauptberufliche Notare.

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