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Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland

Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebung von Flüchtlingen nach Griechenland
Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland gebilligt. Ihnen drohten bei einer Rückkehr in das EU-Land "keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen", die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechte verletzen würden, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht frühere Urteile. (1 C 11.25)

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