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Charlotte Knobloch: Ex-Personenschützer behält Job – Empörung über Urteilsbegründung

Charlotte Knobloch: Ex-Personenschützer behält Job – Empörung über Urteilsbegründung
In privaten Chat-Nachrichten wünschte sich ein Polizist die Konzentrationslager zurück, ein Münchner Gericht attestiert den Posts eine »Unterhaltungskomponente«. Holocaustüberlebende nennen das Urteil »schäbig und absurd«.

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