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Einzelhandel reicht Beschwerde gegen Onlinehändler Temu beim Kartellamt ein

Einzelhandel reicht Beschwerde gegen Onlinehändler Temu beim Kartellamt ein
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat Beschwerde gegen den Online-Billighändler Temu beim Bundeskartellamt eingereicht. Temu entziehe den Verkäufern auf der Plattform die Preissetzungshoheit, erklärte der HDE am Mittwoch zur Begründung. Der in China gegründete Händler lege fest, dass die Preise der Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den diese für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangten.

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