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Extremismus: Verfassungsschutz darf künftig auch Verdachtsfälle nennen

Extremismus: Verfassungsschutz darf künftig auch Verdachtsfälle nennen
Der Berliner Verfassungsschutz darf Organisationen nennen, die er als verfassungsfeindlich einstuft. Wird die Frage aber noch geprüft, durfte er sich dazu bisher nicht äußern. Das wird bald anders.

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