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Gericht: Private Streamingplattform darf Inhalte von ZDF und Arte nicht nutzen

Gericht: Private Streamingplattform darf Inhalte von ZDF und Arte nicht nutzen
Die private Streamingplattform Joyn darf die Inhalte von ZDF und Arte nicht auf ihrem Portal nutzen. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssten nicht jede Verbreitung durch Dritte hinnehmen, entschied das Landgericht München I am Mittwoch. Die zu ProSiebenSat.1 gehörende Plattform hatte die Inhalte seit Ende Januar auszugsweise angeboten, nahm sie im Verlauf des Rechtsstreits aber schon wieder herunter.

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