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Gerichtsbeschluss zu Berliner Pro-Palästina-Camp: Dauerprotest darf ans Kanzleramt zurück – unter strengen Lärmauflagen

Gerichtsbeschluss zu Berliner Pro-Palästina-Camp: Dauerprotest darf ans Kanzleramt zurück – unter strengen Lärmauflagen
Am 14. Juli musste das Gaza-Protest-Camp auf den Washingtonplatz am Hauptbahnhof umziehen. Unverhältnismäßig sei dies gewesen, befand das Verwaltungsgericht. Das Camp darf zurück vors Kanzleramt.

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