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Gesetzesänderung: Anspruch auf Mutterschutz nach Fehlgeburt tritt in Kraft

Gesetzesänderung: Anspruch auf Mutterschutz nach Fehlgeburt tritt in Kraft
Schwangere können künftig bei Fehlgeburten ab der 13. Woche in Mutterschutz gehen. Bundesfrauenministerin Karin Prien spricht von einer "wichtigen Errungenschaft".

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