cupure logo
gegenmehrberlintrumpwillneueusadfbpokalmelissamerz

Jurist klärt auf: Trick or Treat: Was an Halloween erlaubt ist - und was nicht

Zahnpasta unter der Türklinke, abgelaufene Süßigkeiten und Verletzung der Aufsichtspflicht: An Halloween kann man rechtlich schnell mal danebengreifen. Wer um mögliche Fehler weiß, kann sie vermeiden.

Kommentare

Aktuelle Nachrichten