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Landgericht Saarbrücken weist mehrere Klagen wegen Corona-Impfschäden ab

Das Landgericht Saarbrücken hat mehrere Klagen wegen Impfschäden im Zusammenhang mit Coronaimpfungen zurückgewiesen. Eine Haftung der beklagten Pharmaunternehmen sei in allen Fällen nicht gegeben, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

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