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Lärmschutz für Kneipen: Berlin kann nicht um 22 Uhr die Bürgersteige hochklappen

Lärmschutz für Kneipen: Berlin kann nicht um 22 Uhr die Bürgersteige hochklappen
Gerichte sollen klären, wie laut laue Sommernächte sein dürfen. Gerade in der Innenstadt sollte mehr auf die Gastwirte gehört werden als auf einzelne klagende Anwohner.

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