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Lizenzbeiträge: Land übernimmt wieder Gema-Gebühren für Vereine

Lizenzbeiträge: Land übernimmt wieder Gema-Gebühren für Vereine
Viele Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie öffentlich aufführt, muss Lizenzgebühren zahlen. Vereinen, die vielerorts Feste mit Musik organisieren, greift das Land unter die Arme.

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