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Oberlandesgericht: Bei Unfällen nicht immer auffahrender Autofahrer allein schuld

Oberlandesgericht: Bei Unfällen nicht immer auffahrender Autofahrer allein schuld
Bei Auffahrunfällen zwischen Autos ist einem Urteil des hessischen Oberlandesgerichts (OLG) zufolge nicht in jedem Fall immer automatisch der von hinten kommende Fahrzeuglenker allein schuld. Bei einem "atypischen Geschehensablauf" komme eine andere Haftungsverteilung in Frage, entschied das Gericht in Frankfurt am Main nach Angaben vom Mittwoch in einem Prozess um eine Kollision zwischen Autos im Bereich einer Autobahnbaustelle. (Az. 9 U 5/24)

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