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Palästina-Camp darf zurück ans Kanzleramt: Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Berliner Polizei zurück

Palästina-Camp darf zurück ans Kanzleramt: Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Berliner Polizei zurück
Die Zelte des Protestcamps gegen den israelischen Militäreinsatz in Gaza dürfen wieder am Kanzleramt aufgeschlagen werden. Das OVG bestätigte eine Entscheidung zugunsten der Aktivisten.

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