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Prozess um die Wurst: Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht

Prozess um die Wurst: Bei abgepackter Wurst muss Menge drin sein, die draufsteht
Was zählt zur Füllmenge von fertig verpackter Wurst? Nur das Wurstbrät oder auch die Hülle und die Verschlussclips? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.

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