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Steuern: Größere Wohnung für Homeoffice? Warum sich die Kosten nicht absetzen lassen

Steuern: Größere Wohnung für Homeoffice? Warum sich die Kosten nicht absetzen lassen
Dient ein Umzug der erstmaligen Einrichtung eines Arbeitszimmers, zählt das nicht als berufsbedingter Umzug. Die Kosten können daher nicht abgesetzt werden. Das entschied der BFH.

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