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Umgang mit Falschinformationen: Stadtbücherei darf umstrittene Bücher kennzeichnen

Umgang mit Falschinformationen: Stadtbücherei darf umstrittene Bücher kennzeichnen
Eine Bibliothek in Münster markierte zwei Bücher, in denen beispielsweise historische Fakten geleugnet wurden. Laut Gericht ist das vom Sachlichkeitsgebot gedeckt.

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