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Urteil gegen ersten Täter nach Erstechen von 19-Jährigem in Radevormwald rechtskräftig

Knapp zwei Jahre nach dem Erstechen eines 19-Jährigen auf offener Straße im nordrhein-westfälischen Radevormwald ist einer der Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Landgerichts Köln gegen den 21-Jährigen. Wegen Totschlags wurde gegen ihn eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verhängt. (Az. 2 StR 566/24)

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