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Fernmeldegeheimnis gilt bei privater E-Mail-Nutzung durch Mitarbeiter nicht mehr

Fernmeldegeheimnis gilt bei privater E-Mail-Nutzung durch Mitarbeiter nicht mehr
Datenschützer und Bundesnetzagentur sind sich uneins, ob Arbeitgeber bei Privatnutzung des Internets als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gelten sollen.

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