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GesundheitsIDs für Digitale Gesundheitsanwendungen vorübergehend unzulässig

GesundheitsIDs für Digitale Gesundheitsanwendungen vorübergehend unzulässig
Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage, nach der DiGA-Hersteller GesundheitsIDs nutzen dürfen. Bereits gelistete Apps auf Rezept soll das nicht betreffen.

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