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Neue Freigrenzen gelten ab Juli 2025: Wichtiger Grundbetrag steigt auf 1.555 Euro

Neue Freigrenzen gelten ab Juli 2025: Wichtiger Grundbetrag steigt auf 1.555 Euro
Wer Schulden hat, muss unter bestimmten Voraussetzungen Teile des Einkommens abgeben. Doch für Lohnpfändungen gibt es Freigrenzen. Ab Juli 2025 werden diese angehoben.

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