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Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software

Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software
Ein Software-Anbieter darf nicht damit werben, "das einfachste und effizienteste Lernmanagement-System" zu vertreiben. Ein Konkurrent konnte das durchsetzen.

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