cupure logo
diesesolltentestbeimgoogleneuebestenupdateneuergeld

Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen

Urteil: Behörden dürfen beschlagnahmte Kryptowerte notfalls verkaufen
Bei einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmte Kryptowährungstoken können zum Werterhalt veräußert werden – auch gegen den Willen des mutmaßlichen Eigentümers.

Kommentare

Technische Neuigkeiten