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Verwirrung um Sonderabschreibung für E-Autos: Regel gilt auch für Gebrauchtwagen

Verwirrung um Sonderabschreibung für E-Autos: Regel gilt auch für Gebrauchtwagen
Die neue Regel gilt nicht nur für fabrikneue Fahrzeuge, sondern ausdrücklich auch für gebrauchte Stromer, sofern sie neu angeschafft werden. Dies wurde durch eine Anfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) klargestellt.

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