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Witwenrente: Nur wer jetzt handelt, erhält den dreimonatigen Vorschuss

Witwenrente: Nur wer jetzt handelt, erhält den dreimonatigen Vorschuss
Die Witwenrente soll eine Hilfe in schweren Zeiten sein, denn sie wird gezahlt, wenn Ehe- oder Lebenspartner versterben. Sie muss aktiv beantragt werden. Wer die 30-Tage-Frist einhält, kann einen Vorschuss erhalten.

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