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Hitzewellen | Frieren verboten, Schwitzen erlaubt: Hitzeschutz gehört ins Mietrecht

Hitzewellen | Frieren verboten, Schwitzen erlaubt: Hitzeschutz gehört ins Mietrecht
Wer zur Miete wohnt, hat laut fortlaufender Rechtsprechung in der Heizperiode einen Anspruch auf Raumtemperaturen von tagsüber mindestens 20 und nachts 18 Grad. Bei sommerlich überhitzten Wohnungen ist die Lage weniger eindeutig Hitzewellen wie diejenige, die mit an die 40 Grad in den ersten Julitagen 2025 in der Bundesrepublik vorherrschte, sind für große Teile der Bevölkerung gefährlich – zumal in größeren Städten und für vulnerable Gruppen, etwa alte und vorerkrankte Menschen. Die Zahl der hitzebedingten Todesfälle ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, die Zahl der nicht tödlichen hitzebedingten Erkrankungen auch.Der bestmögliche Schutz vor dieser Gefahr gehört daher zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wie aber sieht es praktisch aus? Zwar gibt es zahlreiche „Hitzeschutzpläne“ und kleinteilige Angebote wie etwa öffentliche Trinkwasserspender oder temperierte Aufenthaltsräume. Zudem wurde man etwa AnLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.

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