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AfD musste 1,1 Millionen Euro zahlen - Verstöße gegen Parteiengesetz:

Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz mussten die Bundestagsparteien seit 2017 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen. 1,1 Millionen davon allein die AfD. Deren Erklärung: ein anfangs fehlender »Erfahrungsschatz« mit Spenden.

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