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Arbeit im Staatsdienst: Länder setzen weiter auf Einzelfallprüfung bei AfD-Mitgliedern

Arbeit im Staatsdienst: Länder setzen weiter auf Einzelfallprüfung bei AfD-Mitgliedern
Die Mitgliedschaft in extremistischen Organisation und eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind eigentlich nicht miteinander vereinbar. Aber wie verhält es sich mit einer AfD-Mitgliedschaft? Einen pauschalen Ausschluss lehnen die Länder ab. Ein Bundesland sieht darin gar keinen Hinderungsgrund.

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