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Bestrebungen gegen die Grundordnung: Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden

Bestrebungen gegen die Grundordnung: Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

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