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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bundesgerichtshof fordert höheres Strafmaß für Neonazi-Verlag „Der Schelm“

2024 hatte das Oberlandesgericht Dresden drei Mitglieder des Verlags „Der Schelm“ wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof eine Prüfung der Strafen angeordnet.

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