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Cannabis im Knast: Der Besitz im Haftraum ist straffrei, entscheidet ein Gericht

Cannabis im Knast: Der Besitz im Haftraum ist straffrei, entscheidet ein Gericht
Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts lässt aufhorchen: Demnach ist der Besitz von Cannabis im Gefängnis infolge des Ampel-Gesetzes zur Legalisierung straffrei. Heißt das, dass Strafgefangene hinter Gittern ungestört kiffen dürfen? Das Berliner Kammergericht hat am 28. Mai eine wichtige Entscheidung getroffen (Aktenzeichen 5 ORs 17/25) und die Rechte von Gefangenen gestärkt: Der Besitz von Cannabis im Haftraum ist straffrei. Nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG), genauer gesagt nach Paragraf 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KCanG, ist volljährigen Personen der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis am „gewöhnlichen Aufenthalt“ erlaubt. Und der gewöhnliche Aufenthalt von Gefangenen ist – jedenfalls bei einer mehrjährigen Freiheitsstrafe – der Haftraum, so das Ergebnis des Kammergerichts.Das lässt aufhorchen. Es zeigt, dass – anders als vielleicht gedacht – der Gesetzgeber in Teilen eine recht weitgehende Legalisierung von Cannabis vorgenommen hat. Dabei scLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.

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