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Deutschlands „Nein heißt nein“-Regelung ist juristischer Täterschutz

Deutschlands „Nein heißt nein“-Regelung ist juristischer Täterschutz
In Frankreichs Sexualstrafrecht gilt seit Kurzem „Nur Ja heißt Ja“. In Deutschland sieht das anders aus. Hier haben Täter mehr Rechte als Opfer Im Prozess gegen die Männer, die sie vergewaltigt hatten, sagte Gisèle Pelicot immer wieder: „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Mehr als 50 Männer wurden in dem Prozess zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, Pelicots Ehemann erhielt mit 20 Jahren Gefängnis die Höchststrafe. Trotzdem schien einigen der Täter nicht bewusst zu sein, dass das, was sie getan hatten, Gewalt war. Dass sie etwas getan hatten, wofür sie sich schämen sollten.Das französische Parlament stimmte Pelicot zu und fand, die Scham müsse endlich anfangen, die Seite zu wechseln. Seit Ende Oktober gilt in Frankreichs Sexualstrafrecht deshalb „nur Ja heißt Ja“. Seitdem ist in 14 von 27 EU-Staaten Sex nur dann einvernehmlich, wenn alle BeteiliLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.

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